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Vergaberecht

Das Vergaberecht umfasst die Gesetze, Verordnungen, Vergabeordnungen und Urteile, die die öffentliche Hand bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachten muss. Es findet Anwendung bei allen Aufträgen von öffentlichen Auftraggebern betreffend

  • Bauvorhaben,
  • Lieferungen,
  • Dienstleistungen und
  • Konzessionen.

Die Vorschriften dienen dazu, im Vergabeverfahren Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen. Oberhalb des Schwellenwerts sind dies insbesondere die Vergaberechtsverordnung (VgV) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Unter dem Schwellenwert gilt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Dienstleistungen und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bei Bauaufträgen.

Auftraggeber

Wir unterstützen öffentliche Auftraggeber im gesamten Vergabeverfahren; beginnend mit der Vorbereitung des Verfahrens bis zur Auswahlentscheidung. Die Leistungen umfassen dabei insbesondere:

  • Prüfung der Ausschreibungspflicht und Wahl des richtigen Verfahrens
  • Gestaltung von Verdingungsunterlagen
  • Dokumentation des Vergabeprozesses
  • Unterstützung bei elektronischen Vergaben
  • Unterstützung bei der Beantwortung von Bieterfragen und Rügen
  • Beratung zum Ausschluss von Bietern
  • Unterstützung bei der Auswertung und Unterbreitung von Vergabevorschlägen
  • Gestaltung von Verträgen

Bewerber und Bieter

Bewerber und Bieter beraten und unterstützen wir bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Mandanten eine erfolgversprechende Lösung zur Wahrung der formellen und inhaltlichen Anforderungen, die sich sowohl aus Gesetz und Rechtsprechung ebenso ergeben, als auch aus den Verdingungsunterlagen des Auftraggebers.

  • Prüfung der Verdingungsunterlagen
  • Fertigung von Bieterfragen und Rügeschreiben
  • Beratung bei der Erstellung von Angeboten im Hinblick auf die vom Auftraggeber festgelegten Kriterien
  • Verteidigung gegen einen Bieterausschluss
  • Unterstützung und Vertretung im Rahmen von Vertragsverhandlungen

Nachprüfungsverfahren

Das Nachprüfungsverfahren wird eingeleitet, wenn ein Bewerber oder Bieter die Auffassung vertritt, dass ein Vergaberechtsverstoß vorliegt und der Auftraggeber einer hiergegen gerichteten Rüge nicht abgeholfen hat. Bei Nachprüfungsverfahren sind wir gleichermaßen für Bieter (Antragsteller oder Beteiligter) und Auftraggeber tätig.

Schadensersatz und Haftung

Schlussendlich können Vergaberechtsverstöße ebenso, wie zurückgenommene Ausschreibungen eine Haftung begründen. Hierbei treten wir für Auftraggeber im Rahmen der Abwehr solcher Schadensersatzansprüche ebenso auf, wie für Bieter und Bewerber, die solche Ansprüche durchsetzen möchten.

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