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Medizinrecht

Im Bereich des Medizinrechts ist unser Haupttätigkeitsfeld das Arzthaftungsrecht. Wir vertreten Krankenhäuser, Ärzte und andere medizinische Leistungserbringer, die zivilrechtlich von Patienten in Anspruch genommen werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich unsere Kanzlei ausschließlich auf die Vertretung von Leistungserbringern spezialisiert hat und wir deshalb keine Patienten vertreten.

Krankenhäuser / Kliniken

Wir vertreten eine Vielzahl von Krankenhäusern und Kliniken unterschiedlichster Träger in mehreren Bundesländern im Arzthaftungsrecht, wie auch im Arztstrafrecht. Wir unterstützen Krankenhäuser und deren Verwaltungen bei strafrechtlichen Sachverhalten. Wir verteidigen Ärzte und Pflegekräfte und stehen betroffenen Mitarbeitern von Krankenhäusern in medizinstrafrechtlichen Verfahren als Zeugenbeistand zur Seite. Wir haben uns darauf spezialisiert, Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte in außergerichtlichen und gerichtlichen Arzthaftungsverfahren sowie im Medizinstrafrecht zu betreuen.

Berufsrecht

Wir betreuen Ärztinnen und Ärzte sowie alle weiteren Leistungserbringer bei sämtlichen berufsrechtlichen Fallgestaltungen; sei es die Vertretung vor Berufsgerichten oder berufsrechtliche Verfahren vor der Ärztekammer. Es gehört zu unseren Kernkompetenzen, Ärzte in berufsrechtlichen Angelegenheiten vollumfänglich zu betreuen und zu unterstützen. In diesem Bereich ist es besonders wichtig auf einen Fachanwalt für Medizinrecht zurückzugreifen.

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