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Bau- und Architektenrecht

Wir vertreten und beraten Auftraggeber und Auftragnehmer in den Bereichen

  • privates Baurecht
  • Werkvertragsrecht
  • Architektenrecht

 

Ebenso unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Prüfung von

  • Bauverträgen nach VOB/B und BGB
  • Werkverträgen
  • Architektenverträgen

Mängelgewährleistung und Schadensersatz

Bei der Durchführung von Bauvorhaben oder Werkleistungen kann es zu Mängeln kommen. Oder es kommt zu einem Verzug bei der Fertigstellung. In diesen Fällen ist es erforderlich sich Hilfe bei einem Rechtsanwalt zu holen. Auch können den Vertragsparteien Schadensersatzansprüche entstehen, wenn bspw. Sachen beschädigt werden. Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig bei allen Fragen zu

  • Mängelgewährleistungsrechten
  • Schadensersatz
  • Verzugsschaden
  • Rücktritt und Kündigung

Bauvertrag / Architektenvertrag / Werkvertrag

Durch eine sorgfältige und fundierte Erstellung von Verträgen, können bereits vor Beginn der Arbeiten Regelungen getroffen werden, in welchen der Umgang mit bestimmten Situationen, die im Laufe der Durchführung eines Vorhabens auftreten können, geregelt wird. Damit Sie keine Regelungen treffen, die unwirksam sind oder sich zu Ihrem Nachteil auswirken, ist eine Beratung bei der Erstellung von Verträgen ratsam. Aber auch die Prüfung von Verträgen, die von Ihrem Vertragspartner erstellt wurden, kann Sie vor bösen Überraschungen schützen. Wir beraten und vertreten Sie bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen; insbesondere

  • Bauvertrag nach VOB/B und BGB
  • Werkvertrag
  • Architektenvertrag
  • Bauträgervertrag

Gestörter Bauablauf

Immer häufiger kommt es vor, dass der Bauablauf gestört wird. Kleinste Probleme können dazu führen, dass der Bau ruht. Die Folge sind hohe Kosten und erhebliche Verzugsschäden. So können bspw. die Frage nach der Vergütung eines Nachtrags, unerwartete Witterungsverhältnisse oder Verzug bei Vorgewerken den Ablauf nachhaltig beeinflussen. Damit hieraus nicht im Nachhinein ein Streit entsteht, sollte bereits frühzeitig dafür gesorgt werden, dass die rechtlichen Fragen geklärt sind. Nur so können Überraschungen in Form von hohen Nachtragsforderungen oder Schadensersatzansprüchen - sowohl beim Auftraggeber als auch beim Auftragnehmer - vermieden werden.

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