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Kaiserslautern • 06 31 / 36 63 90  |  Saarwellingen • 0 68 38 / 5 15 83 0

Strafrecht

Wir sind Ihr vertrauensvoller und kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen Abschnitten eines Strafverfahrens. Sie haben ein Schreiben oder einen Anruf von der Polizei erhalten? Kontaktieren Sie uns sofort. Wir stehen Ihnen zielstrebig zur Seite.

Wichtige Verhaltensregeln

  • Reden Sie nicht mit der Polizei, bevor Sie mit uns gesprochen haben!
  • Sprechen Sie mit keinem Dritten über die Sache, bevor Sie mit uns gesprochen haben!
  • Wir brauchen Akteneinsicht, dann legen wir die Verteidigungsstrategie fest!

Strafrechtliche Tätigkeitsbereiche

Wir beraten und verteidigen Sie in folgenden strafrechtlichen Konstellationen:

  • Arztstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Nebenklagevertretung
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verletztenbeistand
  • Zeugenbeistand

Beschuldigter / Angeklagter

Für einen Beschuldigten in einem Strafverfahren ist es enorm wichtig, so schnell wie möglich anwaltlichen Beistand zu nehmen. Ohne Akteneinsicht ist eine professionelle Verteidigung nicht möglich. Die Polizei wird immer versuchen möglichst früh und möglichst viel aus einem Beschuldigten herauszubekommen. Nehmen Sie vorher Kontakt mit uns auf. Nur so können wir Ihnen möglichst frühzeitig den Umgang mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft abnehmen und das Strafverfahren von Anfang an zu Ihren Gunsten beeinflussen.

Hausdurchsuchung

Sollte die Kriminalpolizei / Staatsanwaltschaft zur Hausdurchsuchung bei Ihnen vor der Tür stehen, wenden Sie sich unverzüglich an uns. Es ist Ihr Recht mit Ihrem Verteidiger zu sprechen und seine Anwesenheit bei der Durchsuchung zu verlangen. Beantworten Sie den Beamten keine Fragen und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie Kontakt mit Ihrem Verteidiger hatten.

Beratungstermin vereinbaren!
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