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Arztstrafrecht

Eine absolute Spezialisierung unserer Kanzlei im Strafrecht liegt im Bereich der Betreuung und Verteidigung von Ärzten und anderen Leistungserbringern, Krankenhäusern und deren Führungskräften. Da ein Strafverfahren gegen einen Arzt durchaus mit dem Widerruf der Approbation oder dem Entzug der vertragsärztlichen Zulassung enden kann – was unter Umständen eine erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage darstellt – ist eine umsichtige und fundierte Beratung und Verteidigung in arzt- bzw. medizinstrafrechtlichen Sachverhalten unerlässlich. Den zunehmend spezialisierten Ermittlungsbehörden muss mit Fachwissen im Bereich des Medizin- und Strafrechts entgegengetreten werden. Im Rahmen der Strafverteidigung geht es zumeist darum, Lösungen zu entwickeln, die sowohl eine adäquate Verteidigung als auch einen sicheren Umgang mit allen zusätzlichen Problemen (Presse, Regressverfahren etc.) gewährleisten.

Abrechnungsbetrug

Neben den klassischen Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Tötung sind Verfahren mit dem Vorwurf eines Abrechnungsbetruges in den letzten Jahren in den Fokus der Staatsanwaltschaften gerückt. Aufgrund der Komplexität des Abrechnungssystems sowohl im vertragsärztlichen als auch im privatärztlichen Bereich ist es in Folge von Irrtümern, Nachlässigkeiten, Verwechslungen oder in Form von falscher Auslegung von Gebührenpositionen sehr schnell passiert, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetruges gegen einen Arzt einleitet. Sollten Sie sich mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sehen, ist dringend anzuraten von vornherein eine professionelle und durchdachte Verteidigung aufzubauen. Auf diese Thematik hat sich Rechtsanwalt Becker im Bereich des Strafrechts spezialisiert. Als Fachanwalt für Medizinrecht und mit erfolgreich abgeschlossenem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht weist er eine hohe Expertise im Umgang mit den diffizilen strafrechtlichen Konstellationen für Ärzte auf.

Praxisdurchsuchung / Krankenhausdurchsuchung / Vorladung

Sollten Sie ein Schreiben der Kriminalpolizei zu einer Vernehmung erhalten, sollten Sie sich unverzüglich mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen. Selbiges gilt für die Situation, dass die Kriminalpolizei / Staatsanwaltschaft sich bei Ihnen zu Hause, in der Praxis bzw. im Krankenhaus einfindet. Nehmen Sie in einer solchen Situation unverzüglich Kontakt mit unserer Kanzlei auf.

Presse

Wir sehen eine besondere Verantwortung in der Erbringung individueller Beratung gegenüber Ärztinnen und Ärzten. Es ist sowohl für Krankenhäuser, als auch für Ärzte zu berücksichtigen, dass die mediale Aufmerksamkeit zu einer besonderen öffentlichen Wahrnehmung mit mitunter weitreichenden Konsequenzen für die betroffenen Ärzte und Krankenhäuser führen kann. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist ein konsequenter und professioneller Umgang an allen Schnittstellen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens notwendig.

Hauptvorwürfe im Arzt- und Medizinstrafrecht

Wir stehen Ihnen insbesondere bei folgenden Vorwürfen zur Seite:

  • Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung
  • Vorwurf der gefährlichen/schweren Körperverletzung
  • Vorwurf der fahrlässigen Tötung
  • Vorwurf des Totschlages/Mordes
  • Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung
  • Vorwurf des Abrechnungsbetruges
  • Vorwurf des Verstoßes gegen das BTMG oder AMG
  • Vorwurf des Verstoßes gegen das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen
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